Änderungsanträge zu A-01
Kapitel „Erster Schritt zum Atomausstieg“
ZL. 106 – 108 Änderung des Satzes in: „Mit der modifizierten Rücknahme der Laufzeitverlängerungen kehrt die Bundesregierung teilweise zum rotgrünen Atomkonsens von 2001 zurück, mit den festen Ausstiegsdaten wird das Ende der Atomkraft besser abgesichert.“
Begründung: Die im A-01 gewählte Formulierung übertreibt und überhöht die Vorgaben der Bundesregierung. Diese Überhöhung und vorteilhafte Darstellung der Leistungen der Bundesregierung wird bereits in Zeile 117 ff relativiert, in dem es heißt: „Gerade in der zentralen Frage der Sicherheit der Atomanlagen, bei der Entsorgungsfrage und bei den Laufzeiten bleibt die Bundesregierung hinter den Notwendigkeiten zurück.
ZL. 110: einfügen nach „nimmt“: teilweise
Begründung: stilistische Anpassung an ZL 106 ff.
ZL. 115: ersetzen: „Diese Vorgaben der Bundesregierung erfüllen einen kleinen Teil der Forderungen, die Organisationen der AntiAKW Bewegung und wir bereits seit langem gestellt haben. Selbst diese Novelle ist bisher weder rechtssicher, noch ist sei bei weitem ausreichend. Gerade in der zentralen Frage der Sicherheit der Atomanlagen, bei der Entsorgungsfrage und bei den Laufzeiten bleibt die Bundesregierung hinter den Notwendigkeiten zurück. Ohne die notwendigen Nachbesserungen ist unsere Zustimmung zum AtG nicht zu haben.
Begründung: „Drängen“ allein verändert die Haltung der Bundesregierung nicht. Die Sicherheit hat für GRÜNE oberste Priorität. Diese sollten wir unmissverständlich und klar als Essential formulieren, welches nicht zur Verhandlung steht.
Zl. 123 – 151: Kapitel „Erster Schritt zum Atomausstieg“ ersetzen: „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung nicht den Mut zu einem schnelleren, auch vom Umweltbundesamt durchgerechneten Ausstieg hat. Wir unterstützen, dass die sieben ältesten Anlagen plus Krümmel vom Netz gehen sollen. Wir begrüßen die Stilllegung dieser acht Schrottreaktoren, wie wir auch die Rücknahme der Laufzeitverlängerung befürworten, denn ohne die teilweise Rücknahme der Laufzeitverlängerung würden Atomkraftwerke in Deutschland bis mindestens 2040 weiter laufen können. Weil für uns Grüne der breite Konsens möglichst aller politischen Parteien im Bundestag für den Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie Atom ein Wert an sich ist, wird ein erneutes Aufbrechen der zu treffenden Vereinbarung politisch für uns nahezu unmöglich. Die – vielleicht einmalige – Chance auf einen solchen politischen Kompromiss besteht jetzt, in diesem Moment nach Fukushima. Deshalb fordern wir die Bunderegierung auf, den Weg der Konsenssuche ernsthaft und ehrlich zu beschreiten. Ein Parteienkonsens in dieser existenziellen, die Zukunft der Menschen in unserem Land bestimmenden Frage, wird nicht ausreichen. Ohne die Einbeziehung der großen Organisationen der entschiedenen Gegner/innen der Atomkraft wird es keinen gesellschaftlichen Konsens geben. Merkels Atomwende mag ein riesen Schritt für die CDU/CSU/FDP Regierung sein, für uns als GRÜNE, ist sie das nicht. Nach Fukushima ist klar, dass Merkels Atomwende hinter den Erfordernissen zurück bleibt. Aus unserer Sicht ist bereits ein Ausstiegsdatum 2017 ein Kompromiss. Wir werden unsere Zustimmung zum Gesetzespaket der Bundesregierung dann geben, wenn die Bundesregierung die von uns als notwendig erachteten Bedingungen als Teil ehrlicher Konsensverhandlungen akzeptiert und die geforderte Einbeziehung der wesentlichen, am Thema interessierten gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere der Organisationen der Anti AKW-Bewegung unmissverständlich umsetzt und am Ende ein tatsächliches, konsensuales Gesetzespaket zur Abstimmung steht.“
Begründung: Der Antrag soll die GRÜNE Verhandlungsposition hinsichtlich des Atomausstieges der Merkel-Regierung klären. Deshalb sollte man die Regierung Merkel nicht im Unklaren darüber lassen, welches die Bedingungen für Verhandlungen sind. Derzeit werden, jedenfalls wird darüber nichts bekannt, keine „Verhandlungen“ geführt, sondern die Regierung Merkel geht mit „Vorgaben“ in das parlamentarische Verfahren und erwartet, dass das Parlament dieses Paket mit möglichst großer Mehrheit annimmt. Wünschenswert ist dabei aus Merkels Sicht, dass die Oppositionsparteien zumindest teilweise zustimmen. Wenn GRÜNE auch teilweise zustimmen, wird jede künftige Koalition die GRÜNEN an diesen in diesem Verfahren getroffenen Maßnahmen messen. Eingedenk der Mehrheitsverhältnisse im Parlament muss man dabei mit bedenken, dass die „Zustimmung zum AtG zwar mit Handkuss entgegen genommen wird, alle Änderungsanträge jedoch abgelehnt werden. Dies würde geeignet sein, der Grünen Sache insgesamt aber gerade auch unserer Partei, schweren Schaden zuzufügen. Eben weil es in ZL. 136 heißt: „Hinzu kommt: Für uns Grüne ist der breite Konsens möglichst aller politischen Parteien im Bundestag für den Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie Atom ein Wert an sich. Damit wird ein erneutes Aufbrechen der Vereinbarung politisch nahezu unmöglich“, ist es keineswegs ‚kleinlich‘, sehr explizit zu definieren, welches die essentiellen, Punkte sind, denen GRÜNE keinesfalls zustimmen werden. Dazu gehört, dass Merkel sich zunächst einmal dahin begibt, den Parteienkonsens und den gesellschaftlichen Konsens überzeugend und vertrauenswürdig zu suchen.
Ab ZL. 173, Kapitel „Mehr Sicherheit nötig“, ergänzen:
Eingedenk der politischen Mehrheitsverhältnisse im Parlament machen wir eine Zustimmung zum AtG von den Nachbesserungen hinsichtlich der Sicherheitsfrage abhängig. Für den Fall, dass die Merkelregierung notwendige Sicherheitsbedingungen in Ihrer Vorlage nicht nachbessert, werden wir das AtG ablehnen. Sicherheit hat für uns GRÜNE die höchste Priorität. Die Sofortabschaltung der gefährlichsten Reaktoren für drei Monate begrüßen wir als mutigen Schritt der Regierung Merkel, halten ihn aber für halbherzig hinsichtlich der Zeit nach Ablauf des Moratoriums. Eine Gesetzesvorlage, welche die notwendigen Sofortmaßnahmen festschreibt, unterstützen wir, sofern es vorgelegt wird.
Begründung: Wenn „mehr“ Sicherheit nach GRÜNER Auffassung notwendig ist, bedeutet dies zweierlei: Die bisherige Sicherheit entspricht nicht den von uns erkannten Notwendigkeiten und die Vorgaben der Bundesregierung ändern für die im Zuge des Atomausstieges weiter laufenden AKW an diesem Zustand nichts. Der Zustand bleibt unbefriedigend. Einem AtG des Inhaltes, daran signifikant nichts zu ändern, ist nicht Zustimmungsfähig und das ist auch nicht verhandelbar. Denn Sicherheit bei Atomanlagen hat für GRÜNE höchste Priorität.
ZL. 187, Kapitel Kein Atommüllager in Gorleben, ergänzen nach „Endlagersuchverfahren“: „unter Ausschluss des Standortes Gorleben“.
ab ZL. 192 ergänzen: „Ein AtG das den Standort Gorleben nicht eindeutig von der ergebnisoffenen Endlagersuche ausschließt, ist für uns nicht verhandelbar.“
Zl. 190-192 streichen.
Begründung: Es ist selbstverständlich, dass GRÜNE die Massenprotest gegen Gorleben unterstützt haben und dies weiter machen werden, es ist auch selbstverständlich das die GRÜNEN einen entsprechenden Wahlkampf machen werden und es ist selbstverständlich, dass wir dies in engem Schulterschluss mit den Umweltverbänden machen. Selbstverständlich erwarten diese Menschen eine klare und deutliche Antwort, dass unsererseits der Standort Gorleben nicht verhandelbar ist. Stellen wir dies nicht klar, könnten wir auch genauso einer „ergebnisoffenen Endlagersuche“ unter Frankfurt, Hamburg, Berlin oder in der Ostsee zustimmen.
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