Antrag BDK – Erfurt: Gegen den generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blut- Plasma- und Knochenmarkspende

Gegen den generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blut- Plasma- und Knochenmarkspende

Maik Babenhauserheide u.a.


Die Bundesdelegiertenkonferenz möge folgendes beschliessen:
Der generelle Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Spende von Blut- und Knochenmark ist diskriminierend und wird von uns nicht akzeptiert.
Auch uns ist der Schutz der EmpfängerInnen dieser Spenden vor ansteckenden Krankheiten sehr wichtig, weshalb wir ausdrücklich nicht die grundsätzliche Benennung und den Ausschluss von Risikogruppen in Frage stellen. Allerdings spielt bei dem Risiko, einen sexuell übertragbaren Virus in sich zu tragen ausschliesslich das konkrete Sexualverhalten eine Rolle.  Ein monogam lebender homosexueller Mann lebt in keiner grösseren Gefahr, sich mit HIV oder Hepatitis anzustecken als ein/e monogame/r Heterosexuelle/r. Gerade vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes darf die Unterstellung, dass homosexuelle generell einen “Krankheiten fördernden Lebensstil” haben und eine “Gefahr” darstellen nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Wir fordern die Ärztekammer dazu auf, eine Regelung zu treffen, die dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der EmpfängerInnen genügt, ohne einen Teil unserer Bevölkerung unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht zu stellen.
Zudem soll seitens unserer Bundestagsfraktion die Möglichkeit geprüft werden, das Diskriminierungsverbot auf diesen Sachverhalt auszuweiten.

der Antrag mit Begründung als PDF-Datei

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