- Die BDK bittet die Landesversammlungen/-deligiertenkonferenzen bei den Listenaufstellungen zur Bundestags- und zu den Landtagswahlen, WahlbewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in ihrer zweiten oder folgenden zusammenhängenden vollständigen Legislaturperiode Mitglied eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene sind, nur dann aufzustellen, wenn dies eine 2/3-Mehrheit der beschließenden Versammlung fordert.
- Weiterhin sollte jeder 3. Listenplatz einer/einem WahlbewerberIn vorbehalten werden, welche/r noch nie Mitglied für die Dauer einer gesamten Legislaturperiode eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene war, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen.
- Die BDK erkennt an, dass eine jeweilige verbindliche Regelung dazu in die Hoheit der Landesverbände fällt.
Lisa Bröskamp und andere
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