Entwurf der 13. AtG Novelle
Stellungnahme von Wolfgang Renneberg
I. Zu Nr.1 (§7 AtG)
Der Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird.
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