Nach Fukushima – 10 Kriterien für ein Ausstiegsszenario

Gastbeitrag von dipl. phys. Detlef zum Winkel und Thomas Kieseritzky (Rechtsanwalt), 10.4.2011

Angesichts der Katastrophe in Japan wird von einer Zäsur gesprochen, nach welcher der Betrieb von Atomanlagen nicht mehr so weiter gehen könne wie bisher. Der Sicherheitscheck, den die Bundesregierung durchführen lassen will und der auch auf europäischer Ebene, ebenso wie in den USA, angekündigt wurde, findet allerdings ohne die Kritiker der Atomenergie statt. So teilte EU-Kommissar Öttinger der Presse mit, er habe mit 120 Personen getagt, aus Unternehmen der Energieversorgung und des Kraftwerksbaus, und Einigkeit über eine Überprüfung erzielt. Diejenigen, die prüfen, und diejenigen, die geprüft werden sollen, sind also wieder einmal die Gleichen. Die Anderen allerdings, die den atomindustriellen Komplex bekämpfen, können ihre Unabhängigkeit geltend machen. Ihr Urteil und ihre Vorschläge sind umso wichtiger. Diese folgenden Thesen versuchen eine Vorlage zu machen, die der Verständigung unter denen dienen soll, die mit Ausstieg wirklich meinen, was der Begriff besagt.

Aus dem ersten Multi-GAU der Geschichte der Atomenergie werden 10 Schlussfolgerungen gezogen. Sie sind, mit Bedacht, so konkret gehalten wie möglich, weil die Lehren aus dem Unglück äußerst direkt sind. Wir wollen auch versuchen, europäischer als bisher zu denken. Obgleich der Bezug auf Europa meist mit leicht durchschaubarer Absicht eingebracht wird, ist es natürlich legitim zu fragen, was beispielsweise ein deutscher Atomausstieg bringt, wenn in Frankreich weiter 58 Atomreaktoren betrieben werden und in Tschechien Altmeiler, die vielleicht gerade noch einen Nutzen als Filmkulissen haben. Es sollen also Kriterien gefunden werden, die auch in Frankreich und anderswo mehrheitsfähig werden können und den Grundstein für ein Bündnis mit den französischen Atomkraftgegnern legen, die in den letzten Jahren einen deutlichen Aufschwung erfahren haben.

Welche Faktoren und Umstände haben zu dem japanischen Atomdisaster in besonderer Weise beigetragen, was hat sich für die Bevölkerung als besonders verhängnisvoll erwiesen? Auch für nicht naturwissenschaftlich ausgebildete Menschen ist einsichtig, dass es um den Ort, den Typ, die Anzahl der Reaktoren, um Kühltürme, die Gebäudekonstruktion, das Alter der Anlagen, um den verwendeten Brennstoff, um dessen Zwischenlagerung, den Betrieb und um die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit geht.

Im Einzelnen:

1. Ort. Atomanlagen dürfen nicht in Gegenden betrieben werden, die von schweren Naturerschütterungen, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüchen oder Stürmen bedroht sind. Hier sind geologische Gutachten erforderlich, aber auch ohne diese ist klar, dass Portugal, Mittelitalien, der Balkan, Griechenland und weite Teile der Türkei (die hier genannt werden muss, auch wenn sie nicht zur EU gehört) als Standorte ausscheiden. Ebenso Sizilien und Island wegen der Gefahr von Vulkanausbrüchen. Wichtig ist zu begreifen, dass es hierbei nicht nur um AKWs geht, sondern um Atomanlagen aller Art, also auch um Lagerstätten für Atommüll. Salzbergwerke mit der erwiesenen Gefahr, dass sie mit Wasser zulaufen, scheiden als Deponien aus. Dies meint die endgültige Verabschiedung von den Plänen für Gorleben oder besser gesagt: gegen Gorleben.

2. Typ. Fukushima markiert das Ende einer Reaktorlinie. Der Siedewasserreaktor bietet nicht jene inhärente Sicherheit, die man von Atomkraftwerken verlangen muss, die auch von ihren Betreibern oftmals versprochen worden ist, die sich aber jetzt als Schimäre erwiesen hat. Sein einfach ausgelegtes Kühlsystem gibt im Schadensfall enorme Strahlenmengen an die Umwelt ab. Die Abklingbecken für verbrauchte Brennelemente liegen außerhalb eines Containements. Die Möglichkeiten einer Schadensbegrenzung im Falle eines GAU sind gering. Ebenso wie nach Tschernobyl graphitmoderierte Reaktoren (die es nicht nur in der Sowjetunion gegeben hat) weitestgehend außer Betrieb genommen worden sind, so sind jetzt alle Siedewasserreaktoren stillzulegen. Das sind in Deutschland 6 Reaktoren: Brunsbüttel, Krümmel, Isar 1, Philippsburg 1, Gundremmingen B und C. Frankreich hat keine Siedewasserreaktoren.

3. Anzahl der Reaktoren. Vier oder wie im Fall von Fukushima sogar sechs Reaktoren in einem AKW können im Notfall nicht mehr beherrscht werden. Für solche Anlagen gibt es in der Praxis kein Krisenmanagement. Fehler der Betreiber sind vorprogrammiert, und sie sind natürlich auch gemacht worden. Ein GAU in einem Reaktor ist wahrlich schlimm genug. Ein weiterer Multi-GAU muss ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass nicht mehr als zwei Reaktoren pro Kraftwerk vorhanden sein dürfen. Zwei Reaktoren darf es nur noch dann geben, wenn sie baugleich sind. In Frankreich laufen mehrere AKWs mit 4 bis 6 Reaktoren. Ca. 20 französische Reaktoren müssen nach diesem Kriterium stillgelegt werden.

4. Kühltürme. In Fukushima ist eine bauliche Besonderheit auf den Bildern von der Anlage leicht zu erkennen, aber in den Berichten und Reportagen wird sie nicht erwähnt. Dort fehlen Kühltürme. Interessanterweise ist dies häufig an küstennahen Standorten der Fall. Wäre das AKW mit Kühltürmen ausgestattet gewesen, so hätte nicht – zwei Wochen zu spät – Süßwasser per Schiff aus den USA herangeschafft werden müssen. Die Chance, eine Kernschmelze im Ansatz zu verhindern, wäre höher gewesen. Bei AKWs mit Druckwasserreaktoren müssen mehrere Kühltürme vorhanden sein, die immer ein großes Wasserreservoir enthalten müssen. Mit ihrer Hilfe ist ein zusätzliches, rein mechanisches Notkühlsystem zu implementieren, das den Reaktorkern auch beim kompletten Ausfall jeglicher Stromversorgung noch tagelang kühlen kann. Diese Anforderung wird nicht erfüllt von den Druckwasserreaktoren Brokdorf (kein Kühlturm) sowie Neckarwestheim 1 und 2 (zu kleine Kühltürme).

5. Gebäude. Auch an das sog. äußere Containement, also an die Konstruktion des Reaktorgebäudes, sind definierte Mindestanforderungen zu stellen. Hier geht es nicht nur darum, gegen äußere Gewalteinwirkungen Vorsorge zu treffen, z.B. gegen einen Flugzeugabsturz. Es geht auch darum, dass das Reaktorgebäude mit entsprechenden Wandstärken und einem Kuppeldach versehen ist, damit es im Falle eines GAU seine Rückhaltefunktion erfüllt und als weitere Barriere gegen die Freisetzung von Radioaktivität dient. Anders als in Fukushima muss das Reaktorgebäude Knallgasexplosionen standhalten. Gleich hohe Maßstäbe sind an die Unterbringung der verbrauchten Brennelemente anzulegen.

6. Alter. Atomkraftwerke kann man mit noch so vielen Nachrüstungen nicht beliebig lang betreiben. Nicht nur wegen der Schlampereien von Tepco, sondern auch wegen des schlichten Alters der Anlage, der Gebäude, der Containements, der Rohre und Ventile, der Baustoffe, der Steuerungen, der Konstruktion, der Sicherheitssysteme musste das Werk dem Erdbeben und dem Tsunami zum Opfer fallen. Der Reaktor 1 in Fukushima ist 40 Jahre alt. Die Reaktoren 2, 3 und 4 sind nur 3 Jahre jünger. Das ist zuviel. Atomreaktoren wurden ursprünglich für eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren konzipiert. Es zeigt sich jetzt, welches Gefahrenpotential die Altreaktoren und Auslaufmodelle bergen. Statt einer Verlängerung ist eine Laufzeitverkürzung geboten. Daher müssen außer den schon genannten AKWs in Deutschland die Atomkraftwerke Unterweser und Biblis (A und B) stillgelegt werden.

7. Brennstoff. Als grausamer Fehler erweist sich, dass in Reaktor 3 von Fukushima MOX-Elemente eingesetzt wurden, die neben Uran auch Plutonium als Spaltstoff enthalten. Dies ist in den meisten deutschen AKWs ebenso der Fall und muss sofort unterbunden werden. Man möge auch einen Moment innehalten und überlegen, was passiert wäre, wenn in Fukushima Hochtemperaturreaktoren oder Schnelle Brüter gestanden hätten. Dann erkennt man, warum es für Brutreaktoren und für die Plutoniumwirtschaft keine Kompromisse und keinen Verhandlungsspielraum geben darf. Es kann auch nicht mehr geduldet werden, dass die Nuklearunternehmen versuchen, diese hochriskanten Technologien ins Ausland zu exportieren.

8. Zwischenlager. Die Anwesenheit verbrauchter Brennelemente in sog. Abklingbecken hat die Situation in Fukushima verschlimmert und die Folgen vervielfacht. Sie enthalten ein höheres Strahlenpotenzial, als es in den Reaktorkernen vorhanden ist. Auch der Reaktor 4 des AKW Fukushima, der zum Zeitpunkt des Erdbebens gar nicht aktiv war, geriet zum gefährlichen Krisenherd. Abklingbecken müssen außerhalb der Reaktoren in eigenen Gebäuden untergebracht werden, an welche nicht die gleichen, aber gleich hohe Sicherheitsanforderungen zu richten sind. Ähnliche Aufmerksamkeit und Anforderungen müssen den Zwischenlagern von Castor-Behältern an den Atomkraftwerken gelten; letztere könnten allerdings in den Gebäuden von stillgelegten Reaktoren untergebracht werden. Das meint, dass wir die Stillegung alter Reaktoren auch deswegen brauchen, um das Problem der Zwischenlagerung anders zu lösen – und zwar unverzüglich. Es meint auch, dass die Arbeitsplätze in stillgelegten Reaktoren ziemlich sicher sind, wobei zu bezweifeln ist, ob dies wirklich ein Vorteil für die Beschäftigten ist.

9. Betrieb. Nach dem 11. März wurden schier unglaubliche Versäumnisse und Fehler des Betreibers Tokyo Electric Power Company bekannt. Es ist evident, dass dieses Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen, welche an die Betreiber von Atomanlagen gestellt werden, sei es in Japan oder in Europa, nicht genügt. Nur noch Befürchtungen, das Krisenmanagement und die Katastrophenschutzmaßnahmen noch weiter zu erschweren, halten die japanische Regierung von der sofortigen Verstaatlichung Tepcos ab.

Die deutsche Erfahrung besagt, dass grundsätzlich alles, was jetzt über Tepco berichtet wird, bereits von Vattenfall bekannt ist. Das trifft ebenso auf die anderen Betreiber von Atomkraftwerken zu, auch in Frankreich. Wartungen werden mangelhaft durchgeführt; Zertifikate sind nicht zuverlässig, Auskünfte immer verharmlosend und immer unvollständig; Qualitätssicherung wird vernachlässigt, durch Outsourcing finden wichtige Arbeiten nur noch auf dem Papier statt. Subunternehmen, Leiharbeiter und unqualifizierte Hilfskräfte erledigen die gefährlichsten Arbeiten. Diese Anlagen werden nicht nach Maßstäben besonderer Sicherheit und Zuverlässigkeit betrieben, sondern nach den Regeln des Profits.

Es ist an der Zeit, Energieversorgung wieder als öffentliche Aufgabe zu erkennen. Die Energieversorger sind der Gesellschaft gegenüber in die Pflicht zu nehmen, nicht ihren Aktionären gegenüber. Die Besitz- und damit die Machtfrage muss gegen den Atomstaat und für das Gemeinwohl entschieden werden. Ungewollt hat die alte Landesregierung von Baden-Württemberg kurz vor ihrer Abwahl etwas Richtiges getan, indem sie einen der vier großen Energiekonzerne, EnBW, zurückgekauft hat, d.h. dass sie eine Anteilsmehrheit erworben hat. Ähnlich ist mit E.on und RWE zu verfahren. Vattenfall ist die Genehmigung zum Betrieb von Nuklearanlagen zu entziehen.

10. Rechtsstaatlichkeit. Ein einziger Fall ist in Deutschland zu verzeichnen, wo einem Unternehmen der Betrieb einer Atomanlage untersagt wurde. Das betraf 1988 (zeitweise) die Hanauer Brennelementeproduktion von NUKEM und (dauerhaft) deren Tochter Transnuklear. Ursache waren falsche Angaben über den Transport und die Lagerung von Fässern mit radioaktivem Inhalt. Vorausgegangen war ein dubioser Bestechungsskandal, in welchem sich Transnuklear Aufträge von Atomkraftwerken mit Provisionen erkauft hatte. Die Firma mit dem zweifelhaften Ruf existiert heute noch, sie ist im weltweiten Uran-Handel aktiv, und ansonsten vermarktet NUKEM, neben zwei anderen westlichen Unternehmen, Uran aus dem Atomwaffenprogramm der ehemaligen Sowjetunion. Diese erstaunliche Karriere ist ein Aufruf an die nukleare Gemeinde, es mit den gesetzlichen Vorschriften nicht so ernst zu nehmen. Kein Wunder, dass sie sich entsprechend gebärden. Der RWE-Chef Jürgen Großmann zieht mit einer Kampagne gegen das dreimonatige Moratorium der Bundesregierung zu Felde und droht erpresserisch mit Stromausfällen. Dass ein Atomgesetz tatsächlich einmal gegen ihre Interessen angewendet werden kann, liegt völlig außerhalb der Vorstellungswelt dieser Leute.

Hier gibt es einen Nachholbedarf. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Unterlassungen, Fehlinformationen und die Verweigerung von Verantwortung dürfen nicht mehr großzügig toleriert, sondern müssen angemessen, unter Berücksichtigung der möglichen Folgen solchen Handelns, bestraft werden, damit sich überhaupt ein Unrechtsbewusstsein einstellt. Von späteren Entschuldigungen hat niemand etwas.

Zusammengefasst dürfen die acht Reaktoren, die von der Bundesregierung zunächst für 3 Monate abgeschaltet wurden, nicht wieder ans Netz gehen. Vier weitere Reaktoren, Gundremmingen B und C, Neckarwestheim 2 und Brokdorf, sind sofort abzuschalten und stillzulegen. Die Erkundung des Gorlebener Salzstocks ist zu beenden, der Plan Gorleben ist aufzugeben. Vattenfall scheidet als AKW-Betreiber aus. E.on und RWE sind einer wirksamen öffentlichen Kontrolle zu unterstellen. Im Management der großen Energiekonzerne müssen umfangreiche Umbesetzungen stattfinden. Dann sehen wir weiter.

Detlef zum Winkel, Informatiker
Thomas Kieseritzky, Rechtsanwalt
Thomas Kieseritzky und Detlef zum Winkel sind AKW-Gegner seit 35 Jahren. Detlef zum Winkel publiziert im Monatsmagazin konkret. Thomas Kieseritzky war früher Mitglied der Frankfurter Grünen.

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