BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Beschluß der
13. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz |
Kinder fördern,
nicht den Trauschein! Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen Deutschland wieder zu einem kinder- und familienfreundlichen Land machen. CDU/CSU/FDP haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, daß das Zusammenleben mit Kindern zu materiellen Nachteieln führt und von der Gesellschaft nur unzureichend unterstützt wird. Dazu kommt, daß über 1 Million Kinder von der Sozialhilfe leben müssen. Familie wird heute in vielfältiger Form gelebt. Familie ist, wo Kinder sind. Für uns haben alle Formen von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften Anspruch auf Schutz und Rechtssicherheit. Wir werden dfür sorgen, daß sich die wirtschaftliche und sozieale Lage der Familie spürbar verbessert. Hierfür werden wir durch ein Zusammenspiel von Familienpolitik, Beschäftigungspolitik, Bildungspolitik, Souialpolitik, Steuerpolitik, Wohnungspolitik sowie Frauen- und Jugendpolitik sorgen. Die Famileinpolitik des Bundes-, Landes- und der kommunalen Ebene muß besser verzahnt werden, um die Effizienz der familienpolitischen Maßnahemne zu steigern.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November (verkündet am 19.91.99) aus zwei Gründen:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen die schnelle Umsetzung der richterlichen Vorgaben durch ein "Familienentlastungsgesetz". Der Karlsruher Empfehlung, eine klare und übersichtliche Regelung zu wählen, die möglichst alle kinderbezogenen Leistungen sinnvoll miteinander verknüpft, statt diverser Freibeträge oder Zahlungen nebeneinander existieren zu lassen, wollen wir folgen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN präferieren eine direkte Förderung (Erhöhung des Kindergeldes) gegenüber der Förderung durch Freibeträge, da sie BezieherInnen höherer Einkommen stärker und Familien ohne Erwerbseinkommen nicht entlastet. Für Familien mit Kindern, die sozialhilfeberechtigt sind, werden wir uns für eine gleichberechtigte Teilhabe an den Verbesserungen einsetzen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen das Ehegattensplitting, das besonders die Ehepaare begünstigt, die hohe und von einander sehr unterschiedliche Einkommen beziehen durch eine Individual Besteuerung, das Real-Splitting, ersetzen. Dieses Verfahren können derzeit getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare nutzen und so jährliche Unterhaltszahlungen von bis zu 27.000 DM steuermindernd geltend machen. Vorteil dieses Verfahrens, das auch z.B. vom DIW und der Hans-Böckler-Stiftung vorgeschlagen wird, ist eine beachtliche Beschneidung des Steuervorteils durch den Trauschein besonders im gutverdienenden Bereich Die Mehreinnahmen aus dieser Maßnahme betragen mehrere Milliarden und würden den haushaltspolitischen Druck erheblich, wenn auch nicht vollständig, mindern. Dies wäre ein guter Umbau des Steuersystems in Richtung Kinder- und Eheförderung.
Umfassende Familienförderung notwendig: Familienrecht ist mehr als Steuerpolitik! Zwar ist die angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung im Steuerrecht ein wichtiges Thema. Familienpolitik ist jedoch nicht auf Steuerpolitik zu begrenzen. Unser oberstes familienpolitisches Ziel ist die gerechte Verteilung der Familienarbeit zwischen Frauen und Männern und die Vermeidung von Armut in Familien. Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern daher weitere wichtige familienpolitische Maßnahmen: Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männern durch
Kinderbetreuung für alle Altersgruppen durch
Weiterentwicklung des Kinderschaftsrechts durch
Neue Akzente in der Bildungspolitik durch
Bezahlbare Wohnungen für Familien durch
Vermeidung von Armut in Familien durch
Wahlfreiheit und Gleichberechtigung
Eine Haushaltspolitik, die für
Die BDK fordert die Bundestagsfraktion auf, dem Länderrat einen entsprechenden Beschlußvorschlag vorzulegen. |