BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Beschluß der
13. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschluß
zu Wohngeldreform Schon die alte Bundesregierung hat eine Wohngeldreform versprochen und ist an der Finanzierung gescheitert. Auch Rot-Grün ist bei den Mietern und Mieterinnen mit der Wohngeldreform im Wort. Doch die Reform droht an den leeren Kassen von Bund und Ländern zu scheitern. Es gibt eine Möglichkeit, das Wohngeld für Menschen mit hohen Mieten und kleinen Einkommen zu erhöhen, ohne neue Löcher in die öffentlichen Haushalte zu reißen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 120.00DM (Ledige) / 240.000 DM (Verheiratete) erhalten Haushalte heute Zuschüsse vom Staat, wenn sie ein Haus bauen oder eine Wohnung erwerben. Wir Bündnisgrüne wollen eine gute Wohneigentumsförderung, die auch Familien mit kleinem Portemonnaie zu den eigenen vier Wänden verhilft. Doch wer sich selbst helfen kann, braucht kein Geld vom Staat. Staatssekretäre, Abgeordnete und alle Menschen mit vergleichbar hohen Einkünften können auch ohne Eigenheimzulage bauen. Wir wollen die Einkommensgrenzen in der Wohneigentumsförderung deswegen auf 80.000 DM (Ledige) / 160.000 DM (Verheiratete) senken. Aus den Einnahmen kann eine Wohngeldreform für Haushalte finanziert werden, die heute kaum ihre Miete zahlen können. Bund und Länder hätten so ohne zusätzliche Haushaltsbelastungen im ersten Jahr 160 Mio. DM, im achten Jahr 1,3 Mrd. DM für eine Wohngeldreform zur Verfügung Unser politisches Ziel lautet: Wir brauchen jetzt zusätzliche Mittel für eine Wohngeldreform aber wir müssen die Abhängigkeit der öffentlichen Haushalte vom Wohngeld begrenzen: durch ein preisdämpfendes Mietrecht, den Erhalt der kommunalen Wohnungsbestände für die Versorgung einkommensschwacher Haushalte und auch durch eine Begrenzung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Sozialhilfeempfänger. Die Bundesdeligiertenkonferenz fordert
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