BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluß der 13. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz
05.-07. März 1999 in Erfurt, Neue Messe  Übersicht

 

Sponsoring auf Bundesdelegiertenkonferenzen

Grundsätzlich akzeptiert die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zusammenarbeit mit Sponsoren, wenn die folgenden Grundsätze erfüllt sind:

  1. Der Bundesvorstand wird kein Sponsoring zulassen, das dem Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schaden zufügt. Beim Sponsoring werden Unternehmen besonders berücksichtigt, die in ihren Zielen und in ihrer Wirtschaftsweise der ökologischen und sozialverträglichen Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahestehen.
  2. Sponsoring soll für alle an einer BDK-Beteiligten zu verbesserten Tagungsbedingungen beitragen; eine bevorzugte Bewirtung ausgewählter Parteimitglieder durch Sponsoring ist zu vermeiden.
  3. Alle Delegierten und die Kreisverbände werden über das Sponsoring möglichst vor der jeweiligen BDK schriftlich informiert.
  4. Tagungsraum, Namensschilder, Stimmzettel und Stimmkarten sind grundsätzlich von jeglicher Werbung freizuhalten.
  5. Diese Regelung gilt zunächst befristet auf 2 Jahre. Danach wird der Bundesvorstand die Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Sponsoren erneut bewerten und der Partei hierüber einen Bericht erstatten.
  6. Diese Regelungen gelten sinngemäß für alle Veranstaltungen des Bundesverbandes. Die Landesverbände werden gebeten, ebenfalls Regeln für die Zusammenarbeit mit Sponsoren aufzustellen und sich dabei an den vorliegenden Regelungen zu orientieren.