Sponsoring
auf Bundesdelegiertenkonferenzen
Grundsätzlich
akzeptiert die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zusammenarbeit
mit Sponsoren, wenn die folgenden Grundsätze erfüllt sind:
- Der Bundesvorstand
wird kein Sponsoring zulassen, das dem Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Schaden zufügt. Beim Sponsoring werden Unternehmen
besonders berücksichtigt, die in ihren Zielen und in ihrer Wirtschaftsweise
der ökologischen und sozialverträglichen Politik von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN nahestehen.
- Sponsoring soll
für alle an einer BDK-Beteiligten zu verbesserten Tagungsbedingungen
beitragen; eine bevorzugte Bewirtung ausgewählter Parteimitglieder
durch Sponsoring ist zu vermeiden.
- Alle Delegierten
und die Kreisverbände werden über das Sponsoring möglichst
vor der jeweiligen BDK schriftlich informiert.
- Tagungsraum, Namensschilder,
Stimmzettel und Stimmkarten sind grundsätzlich von jeglicher Werbung
freizuhalten.
- Diese Regelung
gilt zunächst befristet auf 2 Jahre. Danach wird der Bundesvorstand
die Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Sponsoren erneut bewerten
und der Partei hierüber einen Bericht erstatten.
- Diese Regelungen
gelten sinngemäß für alle Veranstaltungen des Bundesverbandes.
Die Landesverbände werden gebeten, ebenfalls Regeln für die
Zusammenarbeit mit Sponsoren aufzustellen und sich dabei an den vorliegenden
Regelungen zu orientieren.
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