BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Beschluß der
13. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschluß zur Satzung In Paragraph 15 (Parteirat) der in Leipzig geänderten Bundessatzung wird nach dem Abschnitt 7 neu eingefügt: (8) Mitglieder des Parteirates müssen von ihnen ausgeübte bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen oder von ihnen abgeschlossene Beraterverträge gegenüber der Bundesversammlung offenlegen. |