BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluß der 12. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz
11.-13. Dezember 1998 in Leipzig, Congress Centrum   Übersicht

 

Vorerst kein Bau der Autobahn A 17 Sachsen–Böhmen

Die Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung und die sächsische Landesregierung auf, den Bau der Bundesautobahn A17 neu zu überdenken und die Chance zu einem verkehrspolitischen Neuanfang zu nutzen.

Deshalb dürfen bis zur Überprüfung des Projektes im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes weder bauliche Fakten geschaffen noch Vorentscheidungen über die Finanzierung der bisher nicht geplanten Mittel in Höhe von mehr als 700 Mio. DM durch den Bund oder den sächsischen Freistaat getroffen werden.

Statt einem starren Festhalten an alten Plänen brauchen wir neue Planungen. Ziel muß sein, in Abstimmung mit der tschechischen Regierung Sachsen und Böhmen besser zu verbinden und eine Entlastung der Verkehrsprobleme im Oberen Elbtal und im Erzgebirge zu erreichen.

Eckpunkte dieser Planung müssen u.a. sein:

  • Die Orte des Erzgebirges und der Region sind vom Durchgangsverkehr noch in dieser Legislaturperiode spürbar zu entlasten.
  • Durch den qualitativen und quantitativen Ausbau der Rollenden Landstraße entsprechend den Zielstellungen des Koalitionsvertrages wird Schwerlastverkehr von den Straßen auf die Schienen verlagert.
  • Die Ermittlung des Bedarfs an notwendigem Ausbau von Straßenverbindungen muß anhand aktueller Verkehrsprognosen und unter Einbeziehung aller Verkehrsträger erfolgen.
  • Mittelfristig wird eine leistungsfähige transnationale Nord-Süd-Schienenverbindung durch Sachsen benötigt.

Die Bundesdegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb von der Bundesregierung, dem Freistaat Sachsen keine Finanzierungszusagen zur A17 vor dem Vorliegen der sachlichen Argumente des überarbeiteten Bundesverkehrswegeplanes zu machen.

Die Bundesdegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet von der sächsischen Staatsregierung, jegliche Bauarbeiten und Auftragsvergaben an der A17 bis zum Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und bis zum Vorliegen einer zukunftsfähigen Aufgabenstellung durch den neuen Bundesverkehrswegeplan einzustellen, um die Verschwendung von Steuergeldern aus Sachsen und aus Bonn zu vermeiden.