BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluß der 12. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz
11.-13. Dezember 1998 in Leipzig, Congress Centrum   Übersicht

 

Regelung zur geringfügigen Beschäftigung

Die Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt eine Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ab, die nicht zur Lösung des sozial-, arbeitsmarkt- und frauenpolitischen Problems beiträgt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sondern lediglich durch die steuerliche Privilegierung solcher Jobs den Bundeshaushalt belastet, Risiken für die Länderhaushalte birgt und statt einer Bekämpfung des Mißbrauchs eher die Zunahme solcher Minijobs befürchten läßt.

Die Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb die Bundestagsfraktion und die bündnisgrünen MinisterInnen auf, innerhalb der Koalition auf ein sorgsam abgewogenes Konzept und eine insbesondere nachfolgende Aspekte berücksichtigende Änderung der derzeitigen Beschlußlage hinzuwirken:

  • Die Regelung zur geringfügigen Beschäftigung muß darauf hinwirken, daß eine Reduzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse insbesondere im gewerblichen Bereich erfolgt und damit verbunden gleichzeitig Anreize zur Schaffung von vernünftigen Arbeitsplätzen entwickelt werden.

  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden nicht steuerlich privilegiert, sondern unterliegen der Steuerpflicht. Insbesondere bei Nebenjobs würde dies sonst zu untragbaren Ungerechtigkeiten führen.

  • Die Regelung muß geeignet sein, gerade für Frauen, die den allergrößten Teil der inzwischen 5,6 Millionen geringfügig Beschäftigten ausmachen, einen eigenständigen Zugang zur sozialen Absicherung zu unterstützen – dementsprechend müssen die Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden.
  • Selbstverständlich müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen auch entsprechende Leistungsansprüche ohne Einschränkungen gegenüberstehen.