BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluß der 12. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz
11.-13. Dezember 1998 in Leipzig, Congress Centrum   Übersicht

 

Bündnis für Arbeit und Ausbildung –
Erwerbslose einbeziehen

"Wir setzen uns für ein breites gesellschaftliches Bündnis für Arbeit ein, das mit dem Politikwechsel 1998 den Gedanken einer gemeinsamen solidarischen Anstrengung zur Überwindung der Krise wieder aufgreift. Dabei wollen wir mit den Arbeitsloseninitiativen zusammenarbeiten". (BTW-Programm 1998, Seite 45).

"Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren. Wir wollen ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden wir konkrete Maßnahmen vereinbaren, um die Arbeitslosigkeit abzubauen und allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Zu diesem Bündnis für Arbeit haben alle Beteiligten in fairem Geben und Nehmen ihren Beitrag zu leisten . . ."

(Koalitionsvereinbarung 1998, Seite 5)

Der erste Schritt für ein Bündnis für Arbeit ist vollzogen. Ein Bündnis für Arbeit, an dem Gewerkschaften, Unternehmen und Regierung beteiligt sind. Ausdrücklich zu begrüßen ist, daß die neue Regierung den Affront gegenüber den Gewerkschaften, nämlich die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Aufweichung des Kündigungsschutzes, mit dem die Kohl-Regierung das vorige Bündnis für Arbeit zum Scheitern gebracht hat, schon vor Eintritt in die Gespräche korrigiert hat.

Grüner Anspruch an ein Bündnis für Arbeit bedeutet aber eine Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Kräfte.

Die Betroffenen müssen in einen solchen Prozeß direkt einbezogen werden – die Erwerbslosen sind bei Strategien zur Bekämpfung der Erwerbslosigkeit nicht nur Thema, sondern Subjekt. Ebenso widerspricht unserem Politikverständnis die Ausgrenzung der Jugendlichen und der Frauen.

Es stellt sich auch die Frage, wie die Verankerung der Koalitionsparteien und -fraktionen bei einer ausschließlichen Beteiligung einiger Fachministerinnen gewährleistet sein soll. Und gerade diese Verankerung wäre dringend notwendig, um für ein am Ende stehendes Bündnis für Arbeit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erhalten.

Deshalb beschließt die Bundesdelegiertenkonferenz:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten eine Beteiligung

  • der Erwerbslosenvertretungen, der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen
  • der Frauenministerin
  • der Vertretungen von Jugendlichen und Frauen

am Bündnis für Arbeit für notwendig.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten eine starke Verankerung der Koalitionsparteien und -fraktionen im Erarbeitungsprozeß des Bündnis für Arbeit für wichtig.

Sollte sich an der bisherigen Zusammensetzung der zentralen Gesprächsrunde nichts ändern, fordern wir zum einen unsere Vertreterin im Bündnis für Arbeit auf, sich für einen Einbezug der von uns genannten Gruppen im Rahmen der vorgesehenen Fach- und Themendialoge einzusetzen, zum anderen fordern wird den Bundesvorstand auf, einen das Bündnis für Arbeit begleitenden Diskussionsprozeß mit den Vertretungen der Betroffenen, Fraktionsmitgliedern unserer Bundestagsfraktion und der am Bündnis für Arbeit beteiligten grünen Ministerin zu organisieren.