BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluß der 12. Ordentl. Bundesdelegiertenkonferenz
11.-13. Dezember 1998 in Leipzig, Congress Centrum   Übersicht

 

Sicherheit für Taslima Nasrin

Die Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister des Äußeren, Herrn Joschka Fischer, den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Herrn Ludger Vollmer und die parlamentarische Geschäftsführerin im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Frau Uschi Eid, auf, diplomatisch auf die Regierung von Bangladesch mit folgenden Zielen einzuwirken:

  • die Sicherheit der bengalischen Staatsbürgerin, der Ärztin und Schriftstellerin Frau Taslima Nasrin, Sacharow-Preisträgerin des Europäischen Parlaments, welche sich seit September 1998 nach vier Jahren unfreiwilligem Exil aus familiären Gründen wieder in Bangladesch aufhält, gegen Mordaufrufe (Fatwa des "Rat der Soldaten des Islam" vom 24.9.1993) und Kopfgelder islamischer Fundamentalisten zu schützen;
  • den politisch-religiös motivierten Prozeß wegen "Beleidigung des Islam" rechtsstaatlich einzustellen;
  • Frau Nasrin den staatlicherseits 1994 eingezogenen Paß wieder auszuhändigen und ihr, falls sie es wünscht, eine sichere Ausreise zu ermöglichen;
  • die Einhaltung von Menschenrechten, zu denen neben der Weltanschauungsfreiheit auch die Publikationsfreiheit gehört und die seit Jahren staatlicherseits in Bangladesch verletzt werden bzw. deren Verletzung durch islamische Extremisten der dortige Staat auch nicht ausreichend entgegenwirkt, durchzusetzen.

Die Bundesregierung wird gleichfalls aufgefordert, Frau Nasrin ggf. Unterstützung bei der Ausreise aus Bangladesch zu gewähren und ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auch materiell zu ermöglichen.

Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gewaltenteilung dafür Sorge zu tragen, daß besser als bisher gegen Personen, die sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und religiös verbrämte Mordaufrufe stellen oder solchen akklamieren, auch in der Praxis von den Justizbehörden ermittelt und vorgegangen wird.

Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, auf allen Ebenen, sich für eine Interpretation von Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ("Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung der Riten zu bekunden.") einzusetzen, welche auch die "Freiheit von Religion" als integralen und schützenswerten Teil der allgemeinen Weltanschauungsfreiheit begreift.


Im Internet finden sich regelmäßig aktualisierte Informationen zu Taslima Nasrin (in Englisch) unter: http://idt.net/~wasm/nasrin.htm

Briefe wegen Taslima Nasrin in Englisch - oder auch in Deutsch - bitte an:

The Prime Minister
Republic of Bangladesh
Dhaka, Bangladesh
Fax: 00 880 2-813 244/-813 243/-811015

Briefe können auch gerichtet werden an die

Botschaft der Republik Bangladesh
Bonner Str. 48
53173 Bonn
Fax 0228-35 41 42