BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluss der 1. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23./24. Oktober 1998, Bonn, Beethovenhalle

 

Umsetzung des Koaltionsvertrages zwischen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Wir teilen darüber hinaus der Bundesdelegiertenkonferenz folgende Vereinbarungen mit und bitten die Bundesdelegiertenkonferenz diese zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Als MinisterInnen wurden von der Verhandlungskommission benannt:
  • Andrea Fischer, Bundesministerium für Gesundheit
  • Joschka Fischer, Auswärtiges Amt
  • Jürgen Trittin, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  1. Als parlamentarische StaatssekretärInnen wurden von der Verhandlungskommission mit Zustimmung der Bundestagsfraktion folgende Personen benannt:
  • Gila Altmann im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Dr. Uschi Eid im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Simone Probst im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Christa Nickels im Bundesministerium für Gesundheit
  • Dr. Ludger Volmer im Auswärtigen Amt

Als Ausländerbeauftragte wurde von der Verhandlungskommission mit Zustimmung der Bundestagsfraktion Marieluise Beck vorgeschlagen.

Als Bundestagsvizepräsidentin wird von der Bundestagsfraktion Antje Vollmer vorgeschlagen.

  1. Zu den 8 VertreterInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsausschuß gehören:
  • die beiden SprecherInnen der Partei,
  • die beiden SprecherInnen der Bundestagsfraktion von BÜNDNIs 90/DIE GRÜNEN,
  • die MinisterInnen von BÜNDNIs 90/DIE GRÜNEN
  • sowie ein weiteres Mitglied der Bundestagsfraktion, das auch von der Fraktion zu benennen ist.

    Wenn die beiden SprecherInnen der Partei gemeinsam ein Veto einlegen, so hat dies aufschiebende Wirkung.

II. Die Bundesdelegiertenkonferenz verpflichtet den Bundesvorstand, in Abstimmung mit der Bundestagsfraktion und der deutschen Delegation im Europäischen Parlament für die 1999 vakant werdende deutsche Position in der EU-Kommission eine Frau vorzuschlagen.

III. Die Bundesdelegiertenkonferenz beschließt:
sollte während der Legislaturperiode bei den MinisterInnen, den parlamentarischen StaatssekretärInnen oder der Ausländerbeauftragten ein Personalwechsel notwendig werden, wird der Bundesvorstand im Einvernehmen mit der Bundestagsfraktion einen Vorschlag für die Nachfolge machen, der der Zustimmung des Länderrates bedarf.