BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluss der 1. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23./24. Oktober 1998, Bonn, Beethovenhalle
 

Trennung von Amt und Mandat

1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden eine breite Debatte

  • zur Reform der parlamentarischen Demokratie in der Bundesrepublik,
  • über die Erweiterung der Mitbestimmungs- und Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten,
  • Dauer von Amts- und Mandatszeiten sowie
  • zur Gewaltenteilung und Kontrolle führen.

2. Die Bündnisgrünen sehen nach wie vor demokratietheoretische und demokratiepraktische Probleme, wenn Mitglieder der Exekutive (der Regierung) gleichzeitig Mitglieder der Legislative (des Parlaments) sind. Nach unserer Auffassung widerspricht dies dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Abgeordnete des Parlaments, auch solche in Regierungsfraktionen, haben die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren.

3. Die BDK fordert die grüne Bundestagsfraktion auf, eine parlamentarische Initiative vorzubereiten und auf den Weg zu bringen, die analog zum Hamburger Modell eine Regelung für die Trennung von Amt und Mandat ermöglicht, die folgenden Grundsätzen Rechnung trägt:

  • Das Mandat von Abgeordneten, die MinisterInnen oder parlamentarische StaatssekretärInnen werden, ruht für die Zeit ihrer Regierungsmitgliedschaft.
  • Neue Abgeordnete können für die Regierungsmitglieder, deren Mandat ruht, nachrücken.
  • Wenn MinisterInnen dann aus der Regierung ausscheiden, können sie ihr Mandat zurückerhalten.
  • Der Status der parlamentarischen StaatssekretärInnen ist in diesem Zusammenhang neu zu ordnen.

4. Die BDK berät in zwei Jahren über den Stand der grünen Initiativen zur Demokratiereform und beschließt über die Trennung von Amt und Mandat der grünen Regierungsmitglieder. Bis dahin behalten die grünen MinisterInnen ihr Abgenordnetenmandat für den Deutschen Bundestag.

5. Die Bezüge für ausscheidende Minister und andere politische Beamte sollen auf ein realistisches Maß reduziert werden. Außerdem soll es keine Beförderung außerhalb der regelmäßigen im Rahmen des Beamtenrechts im letzten halben Jahr vor einer Wahl, sowie direkt nach einer Wahl bis zur Institution der neuen Regierung geben.