BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Trennung von Amt und Mandat 1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden eine breite Debatte
2. Die Bündnisgrünen sehen nach wie vor demokratietheoretische und demokratiepraktische Probleme, wenn Mitglieder der Exekutive (der Regierung) gleichzeitig Mitglieder der Legislative (des Parlaments) sind. Nach unserer Auffassung widerspricht dies dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Abgeordnete des Parlaments, auch solche in Regierungsfraktionen, haben die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. 3. Die BDK fordert die grüne Bundestagsfraktion auf, eine parlamentarische Initiative vorzubereiten und auf den Weg zu bringen, die analog zum Hamburger Modell eine Regelung für die Trennung von Amt und Mandat ermöglicht, die folgenden Grundsätzen Rechnung trägt:
4. Die BDK berät in zwei Jahren über den Stand der grünen Initiativen zur Demokratiereform und beschließt über die Trennung von Amt und Mandat der grünen Regierungsmitglieder. Bis dahin behalten die grünen MinisterInnen ihr Abgenordnetenmandat für den Deutschen Bundestag. 5. Die Bezüge für ausscheidende Minister und andere politische Beamte sollen auf ein realistisches Maß reduziert werden. Außerdem soll es keine Beförderung außerhalb der regelmäßigen im Rahmen des Beamtenrechts im letzten halben Jahr vor einer Wahl, sowie direkt nach einer Wahl bis zur Institution der neuen Regierung geben.
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