10. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
6.–8. März 1998 in Magdeburg, Bördelandhalle
Sexualerziehung

Im Beschluß zur Bildungspolitik wird innerhalb des Kapitels "Schule zum Lern- und Lebensort machen" folgender Passus eingefügt:

"Für einen solidarischen Umgang mit dem Anderssein –
Schwul-lesbische Themen in der Sexualerziehung

Bei der Sexualerziehung im Schulunterricht sind Unterscheidungen zwischen normgerechter Sexualität und abweichenden Formen generell zu überwinden. Statt dessen sind die unterschiedlichen Sexualitäten der Menschen und die mit diesen verwobenen Lebensstilen in gleichem Umfang und mit der selben Achtung zu thematisieren. Zum sexualpädagogischen Unterrichtsziel gehört dabei insbesondere der Anspruch, die Jugendlichen zu einem solidarischen Umgang mit dem Anderssein zu motivieren. Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden kann, ist Sexualerziehung, in die schwul-lesbische Sexualität und Lebensformen fest zu integrieren sind, bereits in der LehrerInnenausbildung als Pflichtfach gesetzlich vorzuschreiben.

Hochschuleinrichtungen, die sexualpädagogische sowie schwul-lesbische Forschungs- und Lehrangebote umsetzen, sind angemessen zu fördern.

Sexualerziehung ist zudem fächerübergreifend anzusiedeln. Entsprechende Lehrmittel sind für die verschiedensten geistes-, kultur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer zu entwickeln. Schließlich sollen sich die Jugendlichen auch mit Gleichaltrigen über gesellschaftliche Tabuthemen austauschen können, beispielsweise mit schwul-lesbischen Jugendlichen, die in den Unterricht eingeladen werden."