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Beschluß der 8.
Ordentlichen Bundesversammlung 29.11.-1.12.1996 im Congress Centrum Suhl |
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B-V-3+4
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Gegenstand: Zukunftsentwurf
(Grundsatzprogramm) |
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Beschluß zum Grundsatz-/ Zukunftsprogramm
Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Erstellung eines Zukunftsentwurfes für
die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verantwortlich zu organisieren. Der
Zukunftsentwurf soll bis zum Jahr 2000 verabschiedet sein. Der Bundesvorstand
unterbreitet einen Vorschlag für das Vorgehen.
Der Bundesvorstand soll dabei berücksichtigen, daß:
- die Partei in einem ersten Schritt den Stellenwert eines Zukunftsprogramms
im Verhältnis zum Grundkonsens zu zukünftigen Wahlprogrammen klärt;
- die Erstellung des Zukunftsprogramms die Mitgliederwerbekampagne, den
Aufbau-Ost, die Wahlkampfvorbereitung und -durchführung sowie die
Wahlprogrammerstellung nicht behindert;
- ein Zukunftsprogramm kein Ersatz ist für die in einem Wahlprogramm
notwendigen mittel- und langfristigen Perspektiven, die neben kurzfristigen
Reformprojekten dargestellt werden müssen;
- der Grundkonsens ist und bleibt konstruktiver Bestandteil der Partei.
© BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 1996
Letzte Änderung: 16.12.96