Beschluß der 8. Ordentlichen Bundesversammlung
29.11.-1.12.1996 im Congress Centrum Suhl
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B -V-12 Gegenstand:
Großer Lauschangriff

Großer Lauschangriff
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen Nein zum Großen Lauschangriff!

Mit der Einführung des Großen Lauschangriffs auf Privatwohnungen wollen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts erneut ein Grundrecht demontieren. Starke Kräfte in der Union wollen zusätzlich sogar einen »Spähangriff« durch totale Videoaufnahmen von intimsten Lebensräumen gestatten. Als Partei der Bürgerrechte wenden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Nachdruck gegen jede Einschränkung der grundgesetzlich geschützten Unverletzlichkeit der Wohnung.

Zur Zeit verhandeln die Unionsfraktionen, die FDP und die SPD über einen Deal der doppelten Grundrechtseinschränkung. Wenn die SPD das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes aufgibt, erwägen die Koalitionsfraktionen dafür die Preisgabe des Grundrechts aus Artikel 14. Damit würde die Vermögenseinziehung auf bloßen Verdacht eingeführt und die verfassungskräftige Unschuldsvermutung eingeschränkt. Ein skurriler Ausverkauf der Grundrechte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden ohne Wenn und Aber die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verteidigen. Wir werden uns mit der geplanten Kungelei zwischen Regierung und SPD nicht abfinden, sondern uns mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln für die verfassungsmäßige Ordnung einsetzen. Wir fordern die bündnisgrünen Mitglieder in den Landesregierungen auf, von der Koalitionsklausel Gebrauch zu machen, um im Bundesrat eine Zustimmung der rot-grünen Landesregierungen zu diesem doppelten Anschlag auf die Verfassung zu verhindern.

Erneut liegt es in der Hand der SPD, mit der wir eine Regierungsübernahme in Bonn anstreben, ob ein Grundrecht abgeschafft wird oder nicht. Ohne die SPD gibt es keine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Option einer gemeinsamen Regierung würde durch eine Zustimmung der SPD zu dem geplanten Eingriff in die Bürgerrechte schwer belastet. Die SPD kann nicht in der laufenden Wahlperiode Verfassungsdemontage betreiben und Ermittlungsmethoden legalisieren, die an die Stasi erinnern, ab 1998 aber mit uns eine Politik zur Stärkung der Bürgerrechte betreiben wollen. Sie sollte auch Lehren aus ihrem Debakel beim Asylrecht ziehen. Beim Großen Lauschangriff wird es nicht anders ablaufen. Er richtet sich gerade nicht und kann sich auch gerade nicht nur gegen »Gangsterwohnungen« (Kanther) richten. Er richtet sich statt dessen zwangsläufig auch gegen Unschuldige - Freunde, Nachbarn und Verwandte -, deren Wohnungen prophylaktisch abgehört werden können in der Hoffnung, irgendwann Informationen über Verdächtige zu erhalten.

Keine rechtliche Kosmetik (»Richtervorbehalt«) und kein normatives Facelifting würden zudem verhindern, daß künftig Räume abgehört werden dürfen, in denen sich nicht nur der Beschuldigte aufhält, sondern auch gänzlich unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger. Wer einer solchen tiefgreifenden Beschneidung von Bürgerrechten zustimmt, ist für alle Folgen dieses Handelns verantwortlich. Niemand soll sagen, er habe es nicht gewußt.

Das Recht der Polizei, in Wohnungen einzudringen, um sie mit »Wanzen« auszustatten, veränderte auch die Rolle der Polizei grundlegend und zum Schlechteren. Sie erhielte nachrichtendienstliche Befugnisse, die sogar den Geheimdiensten verboten sind. Sie würde damit selbst zum Geheimdienst. Polizisten müßten zu perfekten Einbrechern ausgebildet werden, die unerkannt in Wohnungen eindringen, um Abhöranlagen zu installieren. Die Pläne der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff sind rechtsstaatswidrig. Sie setzen jede Bürgerin und jeden Bürger der Gefahr aus, selbst abgehört zu werden, weil sie zufällig jemanden kennen, der einen Verdächtigen kennt. Die vielbeschworene Mafia ist ohnehin technisch in der Lage, sich gegen Abhörmaßnahmen zu wehren. Ahnungslose Menschen hingegen würden Opfer der Aushorchung.

Bei Fachleuten ist selbst der versprochene Erfolg des Großen Lauschangriffs umstritten. Gerissene Kriminelle werden im Falle seiner Einführung nicht so dumm sein, gerade in Wohnungen Verabredungen zu treffen, die sie besser, zum Beispiel bei einem Waldspaziergang, erledigen können. Soll für einen solch zweifelhaften »Erfolg« eines unserer wichtigsten Grundrechte geopfert werden? Wir sagen: nein!

Wir unterstützen die Arbeit der Bürgerrechtsvereinigungen und anderen Fachorganisationen, die sich gegen den Großen Lauschangriff wenden mit Nachdruck. Wir bieten ihnen dafür unsere Zusammenarbeit an.


© BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1996
Letzte Änderung: 16.12.96